Konzept
Die KG Böischer Artillerie Mariadorf 1933 e.V. hat sich in der Arbeit mit ihren Mitgliedern und der Jugend dem Mitglieder- und Jugenschutz verschrieben. Dieser wird im Vereinsleben gelebt und umgesetzt. Um den rechtlichen Bedingungen gerecht zu werden und bei Bedarf geschulte Ansprechpartner zu stellen, steht den Mitgliedern jederzeit ein unparteiischer Ansprechpartner zur Verfügung. Gestützt wird die Arbeit mit den Mitgliedern dur ein institutionelles Schutzkonzept, was bei der KG Böischer Artillerie Mariadorf 1933 e.V. anwendung findet. Aus diesem Konzept heraus, wird in der Arbeit mit den Jugendlichen des Vereins ausschließlich auf Jugendleiter*innen mit entsprechend nachgewiesener Ausbildung gesetzt.
Jugendleitung

Konzept
KG Böischer Artillerie Mariadorf 1933 e.V.
Institutionelles Schutzkonzept

Präambel
Die KG Böischer Artillerie Mariadorf 1933 e.V. setzt sich für das Wohlergehen aller Mitglieder, insbesondere aller uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen, ein.
Unsere Kinder und Jugendlichen sollen ohne Gewalt und Diskriminierung aufwachsen. Gerade auch im Tanzsport und Vereinsleben müssen sie Unterstützung und Schutz durch die Verantwortlichen erfahren.
Die körperliche und emotionale Nähe, die im Tanzsport und Vereinsleben entstehen kann, birgt die Gefahr sexualisierter Übergriffe. Alle Verantwortlichen müssen durch eine Kultur der Achtsamkeit und des Handelns dazu beitragen, potenzielle Täter abzuschrecken und versuchen ein Klima zu schaffen, dass Kinder, Jugendliche und Erwachsene – mit und ohne Behinderung – im Tanzsport und Vereinsleben vor sexualisierter Gewalt schützt. Betroffene sollen zum Reden ermutigt werden.
Aus diesem Grund
- schaffen wir in unserem Verein Strukturen, die die Persönlichkeitsentwicklung von Mädchen und Jungen stärken,
- entwickeln wir konkrete präventive Maßnahmen zur Information und Sensibilisierung,
- fördern wir eine Kultur des bewussten Hinsehens und Hinhörens,
- schaffen wir Handlungskompetenzen für eine aktive Intervention bei jedem einzelnen Fall sexualisierter Gewalt, unter Berücksichtigung der Interessen des Opfers. Wir haben dieses Schutzkonzept als zentrale Verhaltensregel für alle Übungsleiter*innen und alle Personen, die für oder im Auftrag des Vereins tätig sind entwickelt.
Das Engagement von Ehrenamtlichen im Tanzsport und Vereinsleben ermöglicht uns qualifizierte Angebote im Kinder- und Jugendbereich sowie für Erwachsenen umzusetzen. Da das zivilgesellschaftliche Engagement ein hohes Gut bildet, das es bestmöglich zu wahren gilt, sollen neben- und ehrenamtlich Tätige in der Umsetzung des Kinder- und Jugendschutzes durch dieses Konzept zusätzlich unterstützt und geschützt werden.
Das Schutzkonzept der KG Böischer Artillerie Mariadorf 1933 e.V. wurde in Vertretung vom geschäftsführenden Vorstand mit Unterschrift in Kraft gesetzt. Die Umsetzung im Verein soll selbstverständlicher Bestandteil der Vereinsarbeit sein.
1. Professionalität
Der Verein hat dieses Konzept mit der Unterstützung von Sachkundigen (Erziehungswissenschaftlern), erstellt und die Verantwortlichen wurden entsprechend aus dem Konzept heraus geschult.
Das zuständige Jugendamt 52477 Alsdorf führt und koordiniert Kampagnen gegen sexualisierte Gewalt; es bietet qualifizierte Fortbildungsangebote und vielseitiges Informationsmaterial, das in diesem Konzept zur Anwendung gelangt. In regelmäßigen Abständen wird das Schutzkonzept evaluiert und bei Bedarf angepasst.
2. Bausteine
Dieses Schutzkonzept ist bewusst auf eine ganzheitliche Herangehensweise ausgerichtet. Die nachfolgenden Bausteine greifen gleichberechtigt ineinander und entfalten damit eine optimale Wirkung.
2.1 Prävention
2.1.1 Qualifizierung von Übungs- Jugendleiter*innen im Kinder- und Jugendbereich,
Für einen wirksamen Kinder- und Jugendschutz ist die Qualifizierung und Auswahl aller Personen, die Kontakt zu dieser Zielgruppe haben, von elementarer Bedeutung. Aus diesem Grund werden alle Übungs-Jugendleiter*innen im Übungsbereich mit Kindern und Jugendlichen, verpflichtet, eine entsprechende Qualifizierung zur Arbeit mit Kindern und Jugendlichen der KG Böischer Artillerie Mariadorf 1933 e.V. gegenüber nachzuweisen.
Die Verpflichtung zur Vorlage einer Jugendleiter-Qualifizierung wird den Übungs-Jugendleiter*innen beim Erstgespräch und in der Bestellung durch den Vorstand unterbreitet.
Der Verein bietet seinen Mitgliedern in regelmäßigen Abständen individuell organisierten Schulungen zur Information aus diesem Konzept heraus an. Ergänzend hierzu werden Workshops und Aus- und Fortbildungsmodule mit unterschiedlicher Intensität angeboten.
– von Vertrauenspersonen / verantwortlichen Ansprechpartner*innen im Verein
Dies ist mindestens ein vom geschäftsführenden Vorstand bestellter Vertreter*in.
Als Ansprechpartner stehen sie für Kinder und Jugendliche, Übungs-Jugendleiter*innen, und Eltern zur Verfügung, kennen die Verfahrenswege und gewähren „Erstunterstützung“. Sie halten Kontakt zu den Stellen, denen professionelle Beratung obliegt, etwa dem Jugendamt.
2.1.2 Sensibilisierung
– Übungs-Jugendleiter*innen im Verein
Alle Übungs-Jugendleiter*innen im Verein und Tanzsport der KG Böischer Artillerie Mariadorf 1933 e.V. sowie Helfer*innen, die Fahrten (z.B. zu Turnieren) / Tagesveranstaltungen unterstützen (die vom Verein organisiert werden) und Betreuer*innen von Übernachtungsveranstaltungen nehmen verpflichtend an einer Sensibilisierungs-Fortbildung zum Thema Prävention sexualisierter Gewalt teil. Sie sollen als Mitverantwortliche des Übungsbetriebes der KG Böischer Artillerie Mariadorf 1933 e.V. die verantwortlichen Vertrauenspersonen und die Verfahrenswege im Bedarfsfall kennen und bei Ansprache den Gesprächspartner*in kompetent weiterleiten können. Auch sollen sie die gewünschte Kultur der Achtsamkeit leben – diskriminierende oder auch körperliche / verbale Gewalt ansprechen und, wenn nötig, unterbinden.
– von Mitglieder*innen und Jungmitglieder*innen und Eltern
Für alle Mitglieder im Verein und Eltern (von minderjährigen Mitgliedern) soll es Informations- und Sensibilisierungsangebote innerhalb und außerhalb der Übungsstunden geben. Durch Übungs-Jugendleiter*innen (in Kooperation mit den Ansprechpartnern) sollen unsere kleinen und großen Mitglieder sowie die Eltern der Minderjährigen Abläufe erkennen, mit dem Schutzkonzept der KG Böischer Artillerie Mariadorf 1933 e.V. vertraut gemacht werden und dieses akzeptieren. Durch eine sich entwickelnde und gelebte Kultur der Achtsamkeit und des Handelns sollen sie die KG Böischer Artillerie Mariadorf 1933 e.V. als Verein erleben, der potenzielle Täter abschreckt und der ein Klima schafft, dass Kinder, Jugendliche und Erwachsene – mit und ohne Behinderung – im Verein und Tanzsport vor sexualisierter Gewalt schützt und den Betroffenen zum Reden zu ermutigt.
2.1.1 Förderung von Persönlichkeiten
Zur Stärkung und Unterstützung einer positiven Persönlichkeitsentwicklung der Kinder und Jugendlichen bieten die KG Böischer Artillerie Mariadorf 1933 e.V. in regelmäßigen Abständen Sonderkurse an, über die rechtzeitig informiert wird, z.B. Gesprächskurse. Diese sind speziell dem hier beschriebenen Thema gewidmet. Sie sind geeignet, das Selbstvertrauen und den Selbstbehauptungswillen von Kindern und Jugendlichen zu stärken.
2.1.2 Erweitertes Führungszeugnis
Das erweiterte Führungszeugnis unterstützt die Präventionsmaßnahmen im Verein und ist ein Instrument, mit dem man frühzeitig rechtskräftig verurteilte Sexualstraftäter*innen identifizieren kann. Die Vorlage und die Einsicht in das Papier sollen sicherstellen, dass keine einschlägig vorbestraften Personen die Gelegenheit erhalten, sich unseren Kindern und Jugendlichen im Verein zu nähern. Ein eintragsfreies erweitertes Führungszeugnis für sich allein gesehen bietet jedoch keine Garantie für die Eignung von Bewerber*innen.
Einzelheiten zum Personenkreis, Datenschutz und Intervall der Einsicht regeln die gesetzlichen Bestimmungen und die Vereinbarung* mit dem Jugendamt.
Einzelheiten zum den Regelungen in der KG Böischer Artillerie Mariadorf 1933 e.V. sind in der Anlage 4.2 „Funktionsliste zur Einsichtnahme in das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis“ geregelt.
2.1.1 Beschwerdemanagement
Kritik und Unstimmigkeiten vermeiden viele, da sie schnell zu Konflikten führen. Es kann immer vorkommen, dass sich jemand ungerecht behandelt fühlt. Konflikte und daraus resultierende Beschwerden sind meistens dort, wo viele Menschen miteinander arbeiten, möglich. Dies ist menschliche Realität. Konflikte sind für alle Beteiligten emotional belastend. Sie binden mitunter für beide Seiten viel Energie und können auch zu einer Demotivation führen. Daher ist es wichtig, Beschwerden aktiv, konstruktiv und nachhaltig zu lösen. Hierfür werden beim Beschwerdemanagement der KG Böischer Artillerie Mariadorf 1933 e.V. folgende Stationen durchlaufen:
1. Beschwerdeannahme
Unsere kleinen und großen Mitglieder*innen, Eltern, Übungs-Jugendleiter*innen und andere Personen sollen es leicht haben, mit uns Kontakt aufzunehmen. Sie können dies telefonisch oder persönlich bei der Bestellten Vertrauensperson des Vereins.
Alle Mitglieder*innen und Jungmitglieder*innen, Eltern, Übungs-Jugendleiter*innen und andere Personen können sich zum einen zunächst telefonisch oder persönlich mit der bestellten Vertrauensperson in Verbindung setzen. Damit diese sich dem Anliegen des Vortragenden völlig anonym annehmen kann. Wenn uns eine Beschwerde erreicht, bearbeiten wir diese, d.h. wir führen weitere Gespräche (bei Jugendlichen eventuell unter Hinzunahme der Erziehungsberechtigten), um die Beschwerde objektiv bewerten zu können. Im Einzelfall wird vorgetragenes beobachtet oder in gravierenden Fällen sofort mit dem Vorstand besprochen und entsprechend durch Maßnahmen abgestellt. Natürlich kann es in vereinzelten Fällen auch zu einer sofortigen Weiterleitung an entsprechend verantwortliche Stellen durch den Vorstand beschlossen werden.
2. Rückmeldung an Betroffenen
Die Entscheidung zu einer Beschwerde oder einem der bestellten Vertrauensperson gemeldeten Vorfall wird dem Betroffenen in einem persönlichen Einzelgespräch mitgeteilt.
3. Dokumentation, Auswertung und Verbesserungsmanagement
Jede Beschwerde wird dokumentiert und vom Vorstand ausgewertet. Mit dem Vorstand wird jedes Jahr an einem Verbesserungsmanagement gearbeitet.
2.2 Intervention
Der Krisenplan ist der Leitfaden für den Fall, dass der Verdacht einer Straftat oder eines Fehlverhaltens auf sexueller Basis besteht.
Folgende Grundsätze sind zu beachten:
- Dokumentation der Information oder der eigenen Feststellung. Dazu gehören mindestens Art der Feststellung (was), Zeitpunkt (wann), Ort des Geschehens (wo) sowie die betroffene und die verdächtige Person (wer). Vermerken der reinen Information ohne eigene Interpretation. Keine Vorverurteilungen vornehmen.
- Zuhören; der betroffenen Person Glauben schenken.
- Keine Versprechungen abgeben, die nicht gehalten werden können.
Unverzügliche Information der Ansprechpartner/innen. Diese informieren den Vorstand und geben „Erstunterstützung“. Ansprechpartner*innen und Vorstand entscheiden über das weitere Vorgehen.
- Erklärungen nach außen erfolgen ausschließlich durch den/ die Ansprechpartner*innen für Vorstand. Diese*r setzt sich mit zuständigen Stellen in Verbindung.
- Eine Ausnahme besteht dann, wenn offensichtlich eine Straftat oder eine entsprechende Verletzung vorliegt und Gefahr im Verzug besteht. Hier sind sofort die Polizei bzw. Rettungskräfte zu informieren. Dies ersetzt nicht die sich anschließende Information der Ansprechpartner*innen.
2.3 Publikationen
Die Bemühungen des Vereins zum Schutz der Kinder und Jugendlichen werden publiziert. Innerhalb des Vereins sowie für Außenstehende soll deutlich werden, dass die KG Böischer Artillerie Mariadorf 1933 e.V. ihr Schutzkonzept leben und auf potentielle Täter achten.
Veröffentlichungen sollen in u.a. folgenden Medien erfolgen:
- Dauerinformation auf der Homepage des Vereins www.kg-bam-mariadorf.de
- Info an die Erziehungsberechtigten von Kindern und Jugendlichen bei Vereinseintritt.
- Aushang in den Vereinsräumen
3. Rehabilitation
Häufig besteht die Sorge, dass eine Person zu Unrecht der sexualisierten Gewalt oder Mobbing gegenüber Schutzbefohlenen verdächtigt und bezichtigt wird. In einigen Interventionsprozessen stellt sich heraus, dass die Person weder eine Straftat begangen hat noch ein für die weitere Zusammenarbeit unzumutbares Fehlverhalten aufweist. Auch gut durchdachte strukturelle Präventionsmaßnahmen und der beste Krisenplan können dies letztlich nicht vollkommen ausschließen. Sollte dieser Fall eintreten, gilt es die beschuldigte Person vollständig zu rehabilitieren und zu unterstützen.
Erfahrungen zeigen jedoch, dass unbegründete Verdachtsäußerungen in der Praxis sehr selten vorkommen. Auch auf die Gefahr hin, dass ein Verdacht sich als unbegründet erweist: Als Karnevalsgesellschaft, die sich professionell dem Schutz und Wohl von Kindern und Jugendlichen widmen möchte, muss das Sicherstellen der Unversehrtheit von Leib und Seele unserer heranwachsenden in der KG Böischer Artillerie Mariadorf 1933 e.V. oberste Priorität haben. Der Schutz von Mädchen und Jungen steht an erster Stelle.
4. Anlagen – Ausführungsbestimmungen
4.1 Qualifizierung / Schulung / Sensibilisierung
Teilnehmerkreis – Nach Funktionsliste Anlage 4.2
Zeitumfang – 4 LE (3 Zeitstunden)
Verpflichtende Inhalte
Prävention
- Ist sexualisierte Gewalt ein Thema
- Definition, Daten und Fakten
- Wie erkenne ich sexualisierte Gewalt?
- Wie können wir als Verein vorbeugen – Prävention?
- Übertrag in die eigene Tätigkeit – Wie kann ich vorbeugen? Kinder stärken.
Intervention
- Was ist zu tun im Falle eines Falles
- Intervention?
- Krisenplan – Verfahrenswege
- Ansprechpartner*innen Ehrenkodex
Erweitertes Führungszeugnis?
Einzelheiten zum den Regelungen in der KG Böischer Artillerie Mariadorf 1933 e.V. sind in der Anlage „Funktionsliste zur Einsichtnahme in das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis“ geregelt.
Um das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis kostenlos zu bekommen, beantragen alle zur Vorlage verpflichteten Personen ein Schreiben in der KG Böischer Artillerie Mariadorf 1933 e.V. Geschäftsstelle. Nach Vorlage des Schreibens bei der zuständigen Behörde des Wohnsitzes wird das erweiterte Führungszeugnis an die Person selbst geschickt.
4.2 Verhaltensregeln in der Karnevalsgesellschaft
- Niemand wird zu einer Übung oder Haltung
- Unsere Umgangssprache verzichtet auf sexistische und gewalttätige Äußerungen.
- Reaktionen unseres Gegenübers auf körperliche Kontakte und reagieren
- Es müssen immer mindestens zwei Betreuer anwesend sein.
- Bei uns greift nicht nur das Vier-Augen-Prinzip.
- Regeln für den Umgang der Mädchen und Jungen untereinander. „Ich tue keinem anderen etwas, was ich auch nicht will, dass es mir angetan wird!“
- besondere zusätzliche Verhaltensregeln bei Übernachtungen
- Die Übungs-Jugendleitung wie auch Betreuer*innen duschen grundsätzlich nicht mit den Kindern und
- Vereinsfahrten werden grundsätzlich von zwei Personen begleitet, einer männlichen und einer weiblichen (bei heterogenen Gruppen). Dies können neben der Übungs-Jugendleitung auch Elternteile
- Kinder / Jugendliche und Übungs-Jugendleiter*innen übernachten grundsätzlich in getrennten Zimmern beziehungsweise Zelten und
- Alle Betreuer*innen und Übungs-Jugendleiter*innen bei Übernachtungen sind mindestens sensibilisiert und haben ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt
4.3 Vereinsinterne Konsequenzen bei Fehlverhalten
Grenzverletzungen und Fehlverhalten haben Konsequenzen. Wie diese genau aussehen, ist stark vom jeweiligen Verdacht/ Vorfall/ von der Beschwerde abhängig. Generell führen wir mit allen Betroffenen Personen Gespräche, um den Sachverhalt objektiv bewerten zu können und eine Entscheidung zum weiteren Vorgehen zu treffen. Konsequenzen können je nach Beurteilung der Situation Gespräche, eine Ermahnung/ Rüge, eine Abmahnung bis hin zum Ausschluss aus dem Verein und strafrechtliche Maßnahmen sein.
4.4 EHRENKODEX
Hiermit verpflichte ich mich,
- dem persönlichen Empfinden der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Vorrang vor meinen persönlichen Wünschen und Zielen zu
- jedes Kind, jeden Jugendlichen und jeden jungen Erwachsenen zu achten und seine Entwicklung zu fördern.
- Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei ihrer Selbstverwirklichung zu angemessenem sozialen Verhalten anderen Menschen gegenüber
- sportliche und sonstige Freizeitangebote für die Sportorganisationen nach dem Entwicklungsstand der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auszurichten und Kind- und jugendgerechte Methoden einzusetzen.
- den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen entsprechende Rahmenbedingungen für sportliche und außersportliche Angebote durch die Sportorganisationen zu
- das Recht des mir anvertrauten Kindes; Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf körperliche Unversehrtheit und Intimsphäre zu achten und keine Form der Gewalt, sei sie physischer, psychischer oder sexueller Art auszuüben.
- den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen für alle sportlichen und außersportlichen Angebote durch die Sportorganisationen ausreichende Selbst- und Mitbestimmungsmöglichkeiten zu
- Vorbild für die mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu sein, die Einhaltung von sportlichen und zwischenmenschlichen Regeln zu vermitteln und nach den Regeln des Fair-Play zu
- eine positive und aktive Vorbildfunktion im Kampf gegen Medikamenten- Alkohol- Drogenmissbrauch zu übernehmen.
- beim Umgang mit personenbezogenen Daten der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Datenschutzbestimmungen einzuhalten.
- einzugreifen, wenn in meinem Umfeld gegen diesen Ehrenkodex verstoßen wird und professionelle Unterstützung hinzuzuziehen sowie die Verantwortlichen z.B. Vorstand zu informieren und diesen Ehrenkodex auch im Umgang mit erwachsenen Mitgliedern
4.5 Bestellte Vertreter*innen
Jugendleiter*innen, Vertrauensperson (Hauptamtlich)
(für die Betreuung und als Ansprechpartner*in der Kinder und Jugendlichen in Bezug auf dieses Schutzkonzept)
Der Vorstand der KG Böischer Artillerie Mariadorf 1933 e. V. bestellt aus diesem Institutionellen Schutzkonzept heraus einen Jugendleiter*in (Hauptamtlich), entsprechende Vertreter und einen Ansprechpartner*in für die Mitglieder der KG Böischer Artillerie Mariadorf 1933 e. V. in Bezug auf Belange dieses Schutzkonzeptes.
Der Vorstand
KG Böischer Artillerie Mariadorf 1933 e. V.
Pass god op, do kütt de BAM us d’r Böisch üm de Eck!