Jugendarbeit

Konzept

Die KG Böischer Artillerie Mariadorf 1933 e.V. hat sich in der Arbeit mit ihren Mitgliedern und der Jugend dem Mitglieder- und Jugenschutz verschrieben. Dieser wird im Vereinsleben gelebt und umgesetzt. Um den rechtlichen Bedingungen gerecht zu werden und bei Bedarf geschulte Ansprechpartner zu stellen, steht den Mitgliedern jederzeit ein unparteiischer Ansprechpartner zur Verfügung. Gestützt wird die Arbeit mit den Mitgliedern dur ein institutionelles Schutzkonzept, was bei der KG Böischer Artillerie Mariadorf 1933 e.V. anwendung findet. Aus diesem Konzept heraus, wird in der Arbeit mit den Jugendlichen des Vereins ausschließlich auf Jugendleiter*innen mit entsprechend nachgewiesener Ausbildung gesetzt.

Jugendleitung

Jugendleiterin (Vertretung)
Jasmin Haselier
Tel: +49 (178) 5276918
E-Mail: E-Mail senden

Konzept

KG Böischer Artillerie Mariadorf 1933 e.V.

 

Institutionelles Schutzkonzept

(inkl. Trompetencorps & Mariechen)

Stand: 25.01.2026

Die KG Böischer Artillerie Mariadorf 1933 e.V. setzt sich für das Wohlergehen aller Mitglieder, insbesondere aller uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen, ein.

Unsere Kinder und Jugendlichen sollen ohne Gewalt und Diskriminierung aufwachsen. Gerade auch im Tanzsport und Vereinsleben müssen sie Unterstützung und Schutz durch die Verantwortlichen erfahren.

Die körperliche und emotionale Nähe, die im Tanzsport und Vereinsleben entstehen kann, birgt die Gefahr sexualisierter Übergriffe. Alle Verantwortlichen müssen durch eine Kultur der Achtsamkeit und des Handelns dazu beitragen, potenzielle Täter abzuschrecken und versuchen ein Klima zu schaffen, dass Kinder, Jugendliche und Erwachsene – mit und ohne Behinderung – im Tanzsport und Vereinsleben vor sexualisierter Gewalt schützt. Betroffene sollen zum Reden ermutigt werden.

1. Zielsetzung des Schutzkonzeptes
Der Verein verpflichtet sich, Kinder, Jugendliche und schutzbedürftige Erwachsene vor jeder Form von Gewalt zu schützen. Dazu gehören:

  • körperliche Gewalt
  • psychische Gewalt
  • sexualisierte Gewalt
  • Machtmissbrauch
  • Diskriminierung
  • Grenzverletzungen

Das Schutzkonzept dient der Prävention, der Intervention und der Nachsorge.

2. Geltungsbereich
Dieses Schutzkonzept gilt für:

  • alle Mitglieder
  • Trainerinnen und Trainer
  • Betreuerinnen und Betreuer
  • Vorstand
  • Ehrenamtliche
  • Gasttrainer, Musiker, Helfer
  • Externe Dienstleister bei Vereinsveranstaltungen

Es umfasst alle Aktivitäten des Vereins, insbesondere:

  • Training der Mariechen
  • Proben des Trompetencorps
  • Auftritte, Umzüge, Sitzungen
  • Vereinsfahrten, Probenwochenenden
  • Veranstaltungen mit Kindern und Jugendlichen

3. Verhaltenskodex (für alle Vereinsakteure)
Alle Personen im Verein verpflichten sich zu folgendem Verhalten:

Respektvoller Umgang

Wertschätzende Sprache

  • Keine Beleidigungen, kein Druck, keine Demütigungen

Transparenz im Umgang mit Kindern/Jugendlichen

  • Keine Einzeltrainings ohne Sichtkontakt zu Dritten
  • Keine privaten Treffen ohne Zustimmung der Eltern
  • Kommunikation ausschließlich über Vereinskanäle

Körperkontakt

  • Nur funktional notwendige Berührungen (z. B. Korrektur einer Tanzhaltung)
  • Vorherige Ankündigung und Zustimmung des Kindes
  • Kein Körperkontakt in sensiblen Bereichen

Digitale Kommunikation

  • Keine privaten Chats zwischen Trainer und Minderjährigen
  • Keine Fotos ohne schriftliche Einwilligung
  • Keine Veröffentlichung ohne Freigabe

Alkohol & Drogen

  • Striktes Alkoholverbot für Trainer während Kindertrainings
  • Kein Alkohol in Gegenwart von Minderjährigen bei Vereinsfahrten

4. Risikoanalyse (vereinsbezogen)

Typische Risikobereiche im Karnevalsverein:

  • enge körperliche Zusammenarbeit beim Tanztraining
  • Kostümwechsel / Umkleidesituationen
  • Fahrten zu Auftritten
  • Alkoholumfeld bei Karnevalsveranstaltungen
  • Machtgefälle zwischen Trainer und Kindern
  • Dunkle oder unübersichtliche Räume bei Veranstaltungen

Maßnahmen:

  • Umkleiden getrennt nach Geschlechtern
  • Trainer*innen betreten Umkleiden nur nach Anklopfen
  • Keine Einzeltransporte Minderjähriger
  • Sichtbare Trainingsräume (Fenster, offene Türen)
  • Zwei-Betreuer-Prinzip bei Ausflügen

5. Verpflichtende Dokumente

Für alle Personen mit Kontakt zu Minderjährigen:

  • Erweitertes Führungszeugnis (alle 5 Jahre)
  • Selbstverpflichtungserklärung
  • Teilnahme an Präventionsschulungen (mind. alle 3 Jahre)

6. Beschwerde- und Meldesystem

Der Verein richtet ein niedrigschwelliges, vertrauliches Meldesystem ein.

Meldestellen:

  • interne Schutzbeauftragte (2 Personen, männlich & weiblich)
  • externe Beratungsstelle (z. B. Caritas, SKF, Kinderschutzbund)
  • Jugendamt der Städteregion Aachen

Meldewege:

  • persönliches Gespräch
  • E-Mail an eine neutrale Funktionsadresse
  • anonyme Meldung über Briefkasten im Vereinsheim

Grundsätze:

  • Schutz der meldenden Person
  • Keine Sanktionen für Hinweisgeber
  • Dokumentationspflicht
  • Sofortige Weiterleitung bei Verdachtsfällen sexualisierter Gewalt

7. Vorgehen bei Verdachtsfällen (Interventionsplan)

  1. Ruhe bewahren & Schutz des Kindes sicherstellen
  2. Schutzbeauftragte informieren
  3. Dokumentation (neutral, ohne Bewertung)
  4. Kontakt zu Fachberatungsstelle
  5. Keine eigenständigen Ermittlungen
  6. Bei akuter Gefahr → Polizei / Jugendamt
  7. Vorstand informieren (ohne Details, nur Notwendiges)
  8. Maßnahmen zum Schutz aller Beteiligten

8. Präventionsschulungen

Der Verein führt regelmäßige Schulungen durch:

  • Grundlagen Kinderschutz
  • Erkennen von Grenzverletzungen
  • Umgang mit Nähe & Distanz
  • Prävention sexualisierter Gewalt
  • Medienkompetenz & Social Media

9. Foto- und Medienregelung

  • Veröffentlichung nur mit schriftlicher Einwilligung
  • Keine Fotos in Umkleiden
  • Keine Fotos, die Kinder bloßstellen
  • Keine Weitergabe an Dritte ohne Zustimmung

10. Datenschutz (DSGVO)

Der Verein verpflichtet sich zu:

  • minimaler Datenerhebung
  • verschlüsselter Speicherung
  • Zugriff nur für berechtigte Personen
  • Löschung nach Zweckfortfall
  • Dokumentation der Einwilligungen

11. Verantwortlichkeiten im Verein

  • Schutzbeauftragte: Ansprechpartner, Dokumentation, Schulungen
  • Vorstand: Umsetzung, Ressourcen, Kontrolle
  • Trainer/Betreuer: Einhaltung des Kodex, Meldung von Vorfällen
  • Mitglieder: Mitwirkungspflicht

12. Überprüfung & Weiterentwicklung

Das Schutzkonzept wird:

  • jährlich überprüft
  • nach Vorfällen angepasst
  • bei neuen Angeboten aktualisiert

Der Vorstand
KG Böischer Artillerie Mariadorf 1933 e. V.

Pass god op, do kütt de BAM us d’r Böisch üm de Eck!